Minijobs

Reform erforderlich

Bei arbeits- und tarifvertraglichen Ansprüchen und Rechten besteht im Gebäudereiniger-Handwerk keine Unterschied zwischen Mini-Jobs und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Die Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks gelten ausdrücklich (§ 1 III RTV) auch für Mini-Jobber. Diese stellen Rund ein Drittel der knapp 700.000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung. Im 10-Jahresvergleich ist das ein deutlicher Rückgang (2008: rund 45 %), der auf die gute Beschäftigung zurückzuführen ist.

Die hohe Zahl der Minijobber hat vor allem mit den in der Gebäudereinigung kurzen, flexiblen und unterbrochenen Einsatzintervallen zu tun. Oftmals werden Beschäftigte zum Beispiel für nur wenige Stunden sowohl am Morgen als auch am Abend in einem Objekt benötigt.

Dennoch machen wir uns seit langem aus vielerlei Gründen für voll steuer- und sozialversicherungspflichtige Jobs stark – bundesweit und für alle Branchen ohne Ausnahme.

  • Minijobs sind für die Unternehmen die teuerste (30 Prozent pauschale Arbeitgeberabgabe) Beschäftigungsform.
  • Minijobs widersprechen der Akzeptanz von steigenden Tariflöhnen. In unserer Branche arbeiten zurzeit mehr als 100.000 Minijobber an der 520-Euro-Grenze. Sie alle sind von tariflichen Lohnerhöhungen abgeschnitten (ab 01.10.2022: 13,00 Euro, bundesweit).
  • Diese Minijobber entscheiden sich aufgrund steigender Tariflöhne statt für mehr Geld für wenige Minuten mehr Freizeit pro Tag. Flexibilität für die Unternehmen ist damit ausgeschlossen. Im Gegenteil, es bedeutet massive Bürokratie, Arbeitsverträge müssen zu Tausenden angepasst werden.
  • Minijobs verhindern, dass Beschäftigte in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln wollen. Schon gar nicht, wenn Steuerklasse V, in der vor allem Frauen arbeiten, noch mehr Abzüge bedeutet. Zwingend gehört zur Minijob-Reform daher auch die Abschaffung dieser Steuerklasse. Diese ist und bleibt bis heute die Klischee-Steuerklasse, der in aller Regel die weniger verdienende Ehefrau unterliegt und die zu überdurchschnittlich hohen Abzügen vom monatlichen Bruttolohn führt.

Wenn es für einen Systemwechsel jedoch keine politische Mehrheit gibt, erwarten wir zumindest eine pragmatische Lösung und damit eine angemessene Anpassung der starren 520-Euro-Grenze bzw. die Dynamisierung entlang den Steigerungen des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes.