Tarifübersicht
Für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung gelten seit vielen Jahren allgemeinverbindliche, über das Arbeitnehmer-Entsendegesetze zusätzliche geschützte tarifliche Vorgaben, die unabhängig von einer Mitgliedschaft im Tarifträgerverband und unabhängig von einem Sitz im In- oder Ausland zwingend zu beachten sind. Die Vorgaben bestehen für alle gewerblichen Arbeitnehmer, also auch für geringfügig Beschäftigte.
Mit Beginn des Jahres 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn. Gleichzeitig steigen die Löhne entsprechend der Tarifverträge vom 15. November 2024. Die Allgemeinverbindlichkeit für die Lohngruppen 1 und 6 wurde beantragt.
Die Höhe der Mindestlöhne entnehmen Sie bitte nachstehender Übersicht.
| ab 01.01.2025 | ab 01.01.2026 |
Lohngruppen 1 | 14,25 € | 15,00 € |
Lohngruppen 6 | 17,65 € | 18,40 € |
Lohngruppe 1
Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art, Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen und Raumausstattungen; Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes
Lohngruppe 6
Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Glasflächen und Außenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art; Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z.B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und -einrichtungen (z.B. Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen
Neben den beiden Entgelttarifverträgen (Lohn- und Mindestlohntarifvertrag) gilt der allgemeinverbindliche Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31.10.2019.